Fondsgebundene Lebensversicherung mit lebenslanger Pension
Vertragsabschluss ab 8.3.2024

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Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag ab 8.3.2024 abgeschlossen haben, dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig!

Für Umschichtungen und Neuabschlüsse stehen folgende Fonds für Sie zur Verfügung:

Zeichenerklärung zu den nachstehenden Fonds

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Bei diesem Fonds handelt es sich im Rahmen der Nachhaltigkeitskriterien um einen Artikel-8- oder 9-Fonds. 
Das Dokument der Verordnung (EU) 019/2088 und 2020/852 ist unter diesem Icon aufrufbar.
        Zu weitere nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gelangen Sie über die rechte blaue Infobox.

Ausgabeaufschlag
Im Gegensatz zu einer direkten Veranlagung in Investmentfonds entfällt der Ausgabeaufschlag, wenn Fondsanteile über eine Fondsgebundene Lebensversicherung erworben werden.
Bei den hier veröffentlichten Basisinformationsblättern handelt es sich um die offiziellen Fondsdokumente der Kapitalanlagegesellschaften. Diese sind verpflichtet, den maximalen Ausgabeaufschlag in den Anlegerinformationen zum Fonds zu veröffentlichen. Aus diesem Grund finden Sie in den hier veröffentlichten Basisinformationsblättern Angaben über diese Gebühr - auch wenn sie in Ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung nicht verrechnet wird.

Laufende Kosten
Die laufenden Kosten eines Fonds setzen sich aus den Verwaltungsgebühren und sonstige Verwaltungs- oder Betriebskosten sowie den Transaktionskosten zusammen. Diese Kosten werden sowohl auf dem Factsheet als auch auf dem Basisinformationsblatt der KAG ausgewiesen.
Aufgrund unterschiedlicher Stichtage können die laufenden Kosten zwischen dem Basisinformationsblatt und dem Factsheet geringfügig abweichen.